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   OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14   

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https://dejure.org/2015,3457
OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14 (https://dejure.org/2015,3457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2015 - 2 Ws 230/14 (https://dejure.org/2015,3457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 2 Ws 230/14 (https://dejure.org/2015,3457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zulässigkeit der mündliche Anhörung des Untergebrachten vor der Entscheidung der großen Strafvollstreckungskammer über die Fortdauer einer Unterbringung nach §§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3 ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 463 Abs 3 S 1 StPO, § 67d Abs 2 StGB, Art 103 Abs 1 GG
    Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Mündliche Anhörung des Untergebrachten durch den beauftragten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mündliche Anhörung des Untergebrachten durch einen beauftragten Richter kann ausreichen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn durch rechtskräftiges Urteil die Unterbringung nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet ist

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14

    Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Es ist nicht erforderlich, dass der Verurteilte zuvor bereits durch den gesamten Spruchkörper in der aktuellen Besetzung angehört wurde (Anschluss OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Augsut 2014, 1 Ws 205/14).

    Das OLG Braunschweig vertritt indes die Ansicht, es müsse im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der für die individuelle Entscheidung bedeutsamen Umstände beurteilt werden, ob eine Anhörung durch den beauftragten oder ersuchten Richter ausreicht, um eine zuverlässige Tatsachengrundlage zu schaffen (Beschluss vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14 -, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen bei Beachtung der genannten Kriterien gegen eine Übertragung der Anhörung auf einen beauftragten oder gar einen ersuchten Richter keine Bedenken (BVerfGE 86, 288-369 Rn. 162, BVerfG NJW 2012, 516-518, Rn. 23).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen bei Beachtung der genannten Kriterien gegen eine Übertragung der Anhörung auf einen beauftragten oder gar einen ersuchten Richter keine Bedenken (BVerfGE 86, 288-369 Rn. 162, BVerfG NJW 2012, 516-518, Rn. 23).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297 - 323) beherrscht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    In besonderem Maße ist bei dieser Einzelfallentscheidung zu berücksichtigen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. NStZ-RR 2013, 72-74 mwN) die Prüfungs- und Begründungsanforderungen mit zunehmender Dauer der Unterbringung steigen.
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 28, 138-143) liegt zwar der Sinn und Zweck von § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht nur darin, dass der Verurteilte die Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern auch darin, dass sich das zuständige Gericht einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 217/14

    Anhörungspflichten im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Im Gegensatz dazu stellt das OLG Düsseldorf die Bedeutung eines persönlichen Eindrucks vom Verurteilten im Rahmen der mündlichen Anhörung generell in Frage und lässt eine Übertragung auf den beauftragten Richter in der Regel zu (Beschluss vom 15. März 2001 - 2 Ws 66/01 -, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 15. August 2014 - III-2 Ws 217-218/14 u.a. -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Andere Oberlandesgerichte legen § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ebenfalls restriktiv aus, lassen eine Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter jedoch auch dann zu, wenn zuvor eine Anhörung in der aktuellen Besetzung noch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 1 Ws 9/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09 - OLG Rostock, Beschluss vom 25. August 2004 - I Ws 278/04 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Eine restriktive Auffassung hält die Anhörung durch den gesamten Spruchkörper ausnahmslos immer dann für erforderlich, wenn dieser den Verurteilten in seiner aktuellen Besetzung noch nicht angehört hat (OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14, 1 Ws 704/14 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 -, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10

    Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
    Andere Oberlandesgerichte legen § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ebenfalls restriktiv aus, lassen eine Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter jedoch auch dann zu, wenn zuvor eine Anhörung in der aktuellen Besetzung noch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 1 Ws 9/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09 - OLG Rostock, Beschluss vom 25. August 2004 - I Ws 278/04 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01

    Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung;

  • OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20

    Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als

    Dies ist im konkreten Einzelfall anhand aller für die individuelle Entscheidung maßgebenden Umstände, namentlich der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der Entscheidung, zu beurteilen und ist regelmäßig umso eher der Fall, je weniger die Entscheidung von dem persönlichen Eindruck - der eingeschränkt auch vom beauftragten Richter an die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers vermittelt werden kann - abhängig ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 2 Ws 230/14, NStZ-RR 2015, 230, 231 - mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstands; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. August 2014 - 1 Ws 205/14, juris Rn. 9 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. September 1978 - StB 187/78, juris Rn. 10, 13 = BGHSt 28, 138, 141, 143; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit einer Übertragung der mündlichen Anhörung auf den beauftragten Richter bei Beachtung der genannten Kriterien vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88, juris Rn. 162 = BVerfGE 86, 288 ff.).
  • KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15

    Anhörung durch beauftragten Richter im Vollstreckungsverfahren

    Im Einzelnen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob insbesondere in den Fällen, in denen der Untergebrachte - wie vorliegend - von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung zuvor noch nicht angehört wurde, die Anhörung stets in vollständiger Gerichtsbesetzung durchzuführen ist (so Hans. OLG Bremen StV 2015, 231-133; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188-189; a.A.: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20-21; OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 230-231; Thür.
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